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   OLG Jena, 23.03.2006 - 1 U 1049/05   

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https://dejure.org/2006,20991
OLG Jena, 23.03.2006 - 1 U 1049/05 (https://dejure.org/2006,20991)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.03.2006 - 1 U 1049/05 (https://dejure.org/2006,20991)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. März 2006 - 1 U 1049/05 (https://dejure.org/2006,20991)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 1 Abs. 1, 2 HaftpflG
    Versperrung der Eisenbahngleise durch entlaufenes Vieh

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens wegen Versperrung des Schienenwegs durch ein entlaufenes Rind; Schadensersatzforderung eines Eisenbahnverkehrsunternehmens gegen ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen wegen eines Unfallereignisses

  • Judicialis

    HaftpflG § 1 Abs. 1; ; HaftpflG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HaftpflG § 1 Abs. 1; HaftpflG § 1 Abs. 2
    Haftung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens gegenüber dem Eisenbahnverkehrsunternehmen für Fahrwegsperren - hier: Versperrung der Eisenbahngleise durch entlaufenes Vieh

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94

    Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Eisenbahnwaggons mit fest angebrachten

    Auszug aus OLG Jena, 23.03.2006 - 1 U 1049/05
    Ein Schutz der Eisenbahninfrastruktur durch Zäune werde selbst von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht verlangt (so entschieden vom BGH im Falle des unbefugten Erkletterns von abgestellten Waggons durch Jugendliche mit anschließendem Stromschlag - veröffentlicht in NJW 1995, S. 2631 ff.).
  • OLG München, 22.09.1989 - 10 U 5548/87

    Haftungsabwägung bei Kollision von aus einer Weide ausbrechenden Schafen mit

    Auszug aus OLG Jena, 23.03.2006 - 1 U 1049/05
    Erfahrungsgemäß kommt es immer wieder vor, dass Vieh aus einer Weide ausbricht und auf die Bahngleise gerät (vgl. OLG München, Urteil v. 22.09.1989, Vrs 80, 324 - 327).
  • BGH, 16.10.2007 - VI ZR 173/06

    Zurechnung der Versperrung des Fahrwegs zwischen Eisenbahnbetriebs- und

    Das gilt entgegen der Auffassung der Revision gleichermaßen für einen den Fahrweg versperrenden Stein oder Baum wie auch im Streitfall, in dem Weidevieh die Trasse versperrte (ebenso OLG Jena, Urteil vom 23. März 2006 - 1 U 1049/05 - OLG Dresden, Urteil vom 31. Mai 2006 - 12 U 2215/05).

    Dies trägt die Annahme, ein Haftungsausschluss nach § 1 Abs. 2 HaftpflG greife nicht ein (vgl. zur fehlenden Außergewöhnlichkeit von Zusammenstößen mit Weidevieh bzw. Wildtieren auf Bahnkörpern Senatsurteil vom 20. April 1955 - VI ZR 42/54 - VersR 1955, 346, 347; OLG München NZV 1991, 189, 190; OLG Jena, Urteil vom 23. März 2006 - 1 U 1049/05 - OLG Dresden, Urteil vom 31. Mai 2006 - 12 U 2215/05 - Filthaut, aaO, § 1 Rn. 177 m.w.N.).

    (b) Nicht gefolgt werden kann jedoch der Auffassung des Berufungsgerichts, dass es sich zwar bei der Kollision eines Triebwagens mit einem die Trasse versperrenden Tier, nicht aber bei der Kollision mit einem Stein oder Baum (s. hierzu Senatsurteile BGHZ 158, 130 ff. sowie vom 22. Juni 2004 - VI ZR 8/04 - juris) um ein für die Beklagte unabwendbares Ereignis handle (gegen eine derartige Differenzierung OLG Jena, Urteil vom 23. März 2006 - 1 U 1049/05 - OLG Dresden, Urteil vom 31. Mai 2006 - 12 U 2215/05).

  • OLG Dresden, 31.05.2006 - 12 U 101/06

    Schadensersatzansprüche eines Eisenbahnverkehrsunternehmens gegen ein

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  • LG Karlsruhe, 02.03.2007 - 6 O 242/06

    Schadenersatzanspruch eines Eisenbahnverkehrsunternehmens gegen ein

    Dass die Beklagte sich die von ihrer Stadtbahn ausgehende Betriebsgefahr nur zu einem Drittel anrechnen lassen muss, entspricht der Rechtsprechung des OLG Jena (Urteil v. 23.03.2006, Az.: 1 U 1049/05, dortige Seite 7, AH 65) und der Rechtsprechung des OLG Dresden (a. a. O., dortige Seite 7 - 8, AH 77 - 79).
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